Schwerpunkt

Wirtschafts­strafrecht

Unternehmerisches Handeln steht zunehmend im Fokus spezialisierter Ermittlungsbehörden und Wirtschaftsstrafkammern. Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst eine Vielzahl unternehmensbezogener Sachverhalte – von Betrugs- und Untreuevorwürfen bis hin zu Korruptions-, Insolvenz- und Steuerstraftaten.

Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerisches Handeln im Fokus

Typische Delikte des Wirtschafts­strafrechts

Strafrechtliche Vorwürfe treffen Führungskräfte, Geschäftsführer und Unternehmer oft unvermittelt: Es geht nicht nur um strafrechtliche Sanktionen, sondern zugleich um Reputation, berufliche Handlungsfähigkeit und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens – begleitet von einschneidenden Maßnahmen wie Durchsuchungen, Vermögensarrest oder Einziehung. Rechtsanwältin Dr. Abel verteidigt und berät Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Unternehmen in allen Verfahrensstadien, von der präventiven Beratung bis zur strafrechtlichen Hauptverhandlung. Typische Delikte und Teilbereiche sind

Betrug und Untreue

Betrug und Untreue zählen zu den häufigsten und zugleich folgenreichsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht – die Bandbreite reicht von Abrechnungsbetrug über Kapitalanlage-, Subventions- und Computerbetrug bis hin zu Untreuevorwürfen gegen Geschäftsführer und Vorstände, bei denen einzelne unternehmerische Entscheidungen rückwirkend strafrechtlich bewertet werden. Bereits der Verdacht eines Schadens von mehr als 50.000 Euro genügt, um einen besonders schweren Fall zu begründen und damit das Strafmaß erheblich zu verschärfen. Die Konfrontation mit diesen Vorwürfen geht regelmäßig mit Durchsuchungen, Vermögensabschöpfung und erheblichen Reputationsrisiken einher, während die Dogmatik des Betrugstatbestands eine unüberschaubare Kasuistik aufweist, die nur durch tiefe Spezialisierung und echte Prozesserfahrung beherrschbar ist. Dr. Abel verteidigt Unternehmer, Geschäftsführer und Verantwortliche in gegen Betrugs- und Untreuevorwürfe vom ersten Ermittlungsansatz an mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken präzise einzuordnen, Vermögensabschöpfung abzuwehren und Reputationsschäden so weit wie möglich zu begrenzen.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht erfasst die gesamte Bandbreite straf und bußgeldbewehrter Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis: vom Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Schwarzarbeit über Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Verstöße gegen Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutzvorschriften bis hin zu Betriebsunfällen mit Verletzungs- oder Todesfolge, bei denen Fragen der Betriebsorganisation und Aufsichtspflicht auf Leitungsebene in den Mittelpunkt rücken. Die zunehmende Regulierungsdichte setzt Arbeitgeber einem erheblichen Sanktionsrisiko aus, das weit über Geldstrafen hinausgeht: Gewerbeuntersagungen, Eintragungen ins Gewerbezentralregister, Vermögensarreste und der Ausschluss von öffentlichen Vergaben können die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens unmittelbar gefährden. Hinzu kommt, dass Ermittlungen in diesem Bereich regelmäßig parallel laufende Verfahren der Deutschen Rentenversicherung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder von Sozialkassen und Berufsgenossenschaften nach sich ziehen, die eine aufeinander abgestimmte Verteidigungsstrategie auf mehreren Ebenen erfordern. Rechtzeitiges anwaltliches Handeln ist in diesem Bereich besonders entscheidend: Je früher die strafrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und registerrechtliche Dimension eines Verfahrens koordiniert wird, desto größer sind die Möglichkeiten, Einziehungen abzuwehren, Einigungen mit Sozialversicherungsträgern herbeizuführen und eine strafrechtliche Haftung zu vermeiden.

Geldwäsche

Mit der Abkehr vom früheren Vortatenkatalog hin zu einem umfassenden Ansatz, bei dem jede rechtswidrige Tat als Vortat genügt, hat sich das Geldwäschestrafrecht seit der Reform des § 261 StGB im Jahr 2021 zu einem der folgenreichsten und zugleich rechtsunsichersten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts entwickelt – mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmen, Banken, Freiberufler und Einzelpersonen gleichermaßen. Der Kreis der Melde- und Kontrollpflichtigen nach dem Geldwäschegesetz wächst stetig, und die Zahl der Verdachtsanzeigen und eingeleiteten Strafverfahren nimmt parallel dazu rapide zu. Besonderes Gewicht kommt den strafrechtlichen Vermögensabschöpfungs­maßnahmen nach §§ 73 ff. StGB zu, die seit ihrer Reform 2017 zur Routinemaßnahme der Strafverfolgung geworden sind und mitunter auch Dritte ohne eigene Tatbeteiligung treffen. Durch derartige Maßnahmen droht den Betroffenen ein mitunter existenzvernichtender wirtschaftlicher Stillstand, der einer eigenständigen und akribischen Gegenwehr bedarf. Dr. Abel hat bundesweit in umfangreichen Geldwäscheverfahren mit Tatvorwürfen im hohen Millionenbereich verteidigt und verfügt damit über die spezialrechtliche und strafprozessuale Erfahrung, die komplexe Verfahren dieser Art zwingend erfordern.

Insolvenz­strafrecht

Insolvenzstrafrecht gehört zu den häufigsten Feldern wirtschaftsstrafrechtlicher Ermittlungen – nahezu jede Insolvenzakte wird staatsanwaltschaftlich auf einen strafrechtlichen Anfangsverdacht geprüft; in rund der Hälfte der Fälle folgt ein Ermittlungsverfahren. Im Fokus stehen typischerweise Vorwürfe der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts, der Gläubigerbenachteiligung sowie Verstöße gegen Buchführungs- und Beitragspflichten – Vorwürfe, die Geschäftsführer und Vorstände oft rückwirkend und in wirtschaftlich bereits angespannter Lage treffen. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen häufig der Verlust der Geschäftsführerfähigkeit, zivilrechtliche Haftungsansprüche und nachhaltige Reputationsschäden. Rechtsanwältin Dr. Abel verteidigt Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und sonstige Organmitglieder mit präziser wirtschaftlicher Analyse, sorgfältiger Einordnung der relevanten Zeitpunkte und einer Strategie, die darauf ausgerichtet ist, persönliche und berufliche Risiken frühzeitig zu begrenzen – idealerweise bereits in der Unternehmenskrise, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird.

Korruption

Korruptionsvorwürfe zählen zu den heikelsten Konstellationen im Wirtschaftsstrafrecht – sie gefährden berufliche Existenz, persönliche Reputation und Freiheit zugleich, während zusätzlich mediale Aufmerksamkeit, berufsrechtliche Konsequenzen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen drohen. Rechtsanwältin Dr. Abel verteidigt Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte sowie Amts- und Mandatsträger in sämtlichen Verfahrenskonstellationen – von der Vorteilsgewährung über Bestechung im geschäftlichen Verkehr bis hin zu Korruptionsvorwürfen im Gesundheitswesen, die seit Einführung der §§ 299a, 299b StGB verstärkt im Fokus spezialisierter Ermittlungsbehörden stehen. Die Verteidigung setzt dabei stets früh an: mit präziser juristischer Einordnung des Sachverhalts, strategischer Verfahrenssteuerung und einem klaren Blick für einziehungs-, steuer- und vergaberechtliche Folgerisiken sowie drohende Eintragungen in Korruptions- und Wettbewerbsregister. Daneben berät die Kanzlei Abel präventiv – bei der Gestaltung korruptionsrechtlich sensibler Kooperationen, der Prüfung von Vertriebspraktiken und der Entwicklung compliance-konformer Strukturen, um strafrechtliche Risiken von vornherein auszuschließen.

Steuer- und Zollstrafrecht

Steuer- und Zollstrafverfahren sind komplex. Sie erfordern die gleichzeitige Beherrschung mehrerer Rechtsgebiete: Steuerstrafrecht, Abgabenrecht, Zollrecht und Strafprozessrecht greifen ineinander, während parallel laufende Steuerverfahren und Betriebsprüfungen zusätzliche Risiken erzeugen. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren für Betroffene spürbar verschärft: Strafanzeigen häufen sich, die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige sind gestiegen, und die internationale Behördenkooperation erfasst zunehmend auch frühere Steueroasen. Die Kanzlei Abel verteidigt Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in sämtlichen Verfahrensstadien – von der Betriebsprüfung über Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung bis zur Hauptverhandlung wegen Vorwürfen der Hinterziehung von Steuern und Zollabgaben. Dr. Abel berät proaktiv bei steuerlichen Korrekturen und der sorgfältigen Ausarbeitung von Selbstanzeigen, bei denen bereits kleinste Fehler die strafbefreiende Wirkung gefährden. Die Verteidigung verbindet dabei strafrechtliche Abwehrrechte mit einem klaren Blick für die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen – mit dem Ziel, persönliche Haftungsrisiken zu reduzieren und zugleich wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Ordnungswidrig­keitenrecht

Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs von Ordnungswidrigkeiten werden in ihrer Tragweite häufig unterschätzt, dabei können Geldbußen gegen Unternehmen nach § 30 OWiG bis zu 10 Millionen Euro erreichen. Verstöße gegen betriebliche Aufsichtspflichten nach § 130 OWiG ziehen vergleichbare Sanktionen nach sich, selbst wenn der Leitungsperson nicht die eigenhändige Begehung oder Beteiligung an einer Straftat, sondern lediglich unzureichende Unternehmensorganisation vorgeworfen wird. Hinzu kommen registerrechtliche Folgen, die in der Praxis oft schwerer wiegen als die Geldbuße selbst: Eintragungen ins Wettbewerbs- oder Korruptionsregister können den Ausschluss von öffentlichen Vergaben bedeuten, Einträge im Gewerbezentralregister die unternehmerische Zuverlässigkeit und damit die Grundlage der Gewerbeausübung gefährden. Besondere Sorgfalt erfordert dabei das Aufeinandertreffen von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren: Ob ein Behördenvertreter als Aufsichts- oder als Verfolgungsbehörde auftritt, ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, hat aber unmittelbare Konsequenzen für bestehende Mitwirkungspflichten und Schweigerechte. Dr. Abel berät und verteidigt Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und verantwortliche Führungskräfte in Bußgeldverfahren branchenübergreifend – mit dem Ziel, Sanktionen abzuwehren oder zu begrenzen und registerrechtliche Folgen von vornherein zu vermeiden.