Schwerpunkt

Allgemeine Strafsachen

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl strafrechtlicher Verfahren außerhalb spezieller Wirtschafts- oder Berufskontexte. Hierzu zählen beispielsweise Vorwürfe wie Körperverletzung, Diebstahl, Betäubungsmittel- und Verkehrsdelikte.

Strafverteidigung

Verteidigung in jedem Verfahrens­stadium

Allgemeines Strafrecht und Nebenstrafrecht

Strafrechtliche Vorwürfe treffen Menschen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen – und sind unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Dimension stets persönlich belastend. Das allgemeine Strafrecht erfasst die gesamte Bandbreite der am häufigsten verfolgten Delikte: von Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung über Diebstahl, Betrug und Sachbeschädigung bis hin zu Betäubungsmitteldelikten, Verkehrsstraftaten und – in besonders schwerwiegenden Konstellationen – Tötungsdelikten, die als Kapitalstrafsachen vor dem Schwurgericht verhandelt werden und regelmäßig mit Untersuchungshaft sowie erheblicher medialer Aufmerksamkeit verbunden sind. Gerade in vermeintlich weniger schweren Fällen unterschätzen Betroffene häufig den Wert frühzeitiger anwaltlicher Begleitung – dabei können bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen gestellt werden, die über Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung bestimmen. Dr. Abel verteidigt Privatpersonen in allen Verfahrensstadien gegen Vorwürfe des allgemeinen Strafrechts – mit präziser Analyse des Sachverhalts und der Aktenlage, realistischer Einschätzung der Verfahrensperspektiven und einer auf den Einzelfall zugeschnittenen Strategie, die konsequent darauf ausgerichtet ist, die Folgen so gering wie möglich zu halten und Verfahren dort, wo es möglich ist, frühzeitig und geräuschlos zu beenden