Schwerpunkt

Unternehmens­vertretung

Die strafrechtliche Vertretung von Unternehmen beinhaltet neben der Abwehr von Sanktionen und Einziehungsmaßnahmen die umfassende Durchsetzung von Unternehmensinteressen, etwa durch die Begleitung bei Durchsuchungen und Compliance-Sachverhalten oder durch die Erstattung von Strafanzeigen.

Strafrechtliche Unternehmensvertretung

Prävention, Risikoberatung und Verteidigung

Unternehmens­verteidigung

Unternehmen können in straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren in ganz unterschiedlichen Rollen geraten: als Nebenbeteiligte mit drohenden Geldbußen nach § 30 OWiG von bis zu zehn Millionen Euro je Tat, als Geschädigte interner oder externer Straftaten, als mittelbar Betroffene von Verfahren gegen eigene Führungskräfte und Mitarbeiter oder als Adressat von Vermögensabschöpfungs­maßnahmen, die die Existenz des Unternehmens gefährden können. Die Unternehmensverteidigung erfordert dabei eine klar strukturierte Gesamtstrategie und umfasst u.a. die Koordination der Individualverteidiger einzelner Mitarbeiter, die Abgrenzung der Unternehmensinteressen von denen der Beschuldigten, die Begleitung von Durchsuchungen, die Steuerung der Kommunikation gegenüber Behörden und Medien sowie die Abstimmung mit parallel laufenden Zivil-, Steuer- oder Regulierungsverfahren im In- und Ausland. Rechtsanwältin Dr. Abel berät Unternehmen sowohl präventiv als auch im laufenden Verfahren und kennt aus der Praxis die vielfältigen Schnittstellen, an denen unternehmerisches Handeln strafrechtliche Relevanz entfalten kann. Dabei wird stets auch die Frage im Blick behalten, inwieweit bestehende oder nachträglich implementierte Compliance-Strukturen geeignet sind, Sanktionen zu verhindern, abzumildern oder im Rahmen der Verfahrenskooperation strategisch nutzbar zu machen.

Compliance

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Rechtsverstöße innerhalb des Betriebs verhindert oder zumindest erschwert werden (sog. Corporate Compliance). Versäumnisse auf Leitungsebene können empfindliche Sanktionen nach §§ 30, 130 OWiG auslösen und darüber hinaus eine persönliche strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen begründen. Ein wirksames Compliance Management System muss die konkreten Risikofelder des jeweiligen Unternehmens erfassen, realistisch bewerten und durch maßgeschneiderte organisatorische Maßnahmen adressieren, die sowohl strafrechtliche Risiken der Unternehmensleitung nach § 130 OWiG als auch Unternehmenssanktionen nach § 30 OWiG konsequent minimieren. Dr. Abel bringt in diesem Bereich eine Expertise mit, die weit vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin wurzelt: bereits in ihrer wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit vor dem Berufseinstieg sowie in ihrer Promotion zu einem Thema aus dem Bereich Compliance hat sie Grundlagen erarbeitet, die heute die Qualität ihrer Beratung prägen. Das Leistungsspektrum umfasst die Durchführung von Risikoanalysen, die Entwicklung interner Richtlinien und Verhaltenscodices, die Einführung und Begleitung von Hinweisgebersystemen und Inhouse-Schulungen für Unternehmen und Behörden. Darüber hinaus erstellt Dr. Abel strafrechtliche Gutachten zur Prognose und Bewertung konkreter strafrechtlicher Risiken und arbeitet dabei bei Bedarf mit einem belastbaren Netzwerk außerstrafrechtlicher Experten zusammen.

Unternehmens­interne Untersuchungen

Unternehmensinterne Untersuchungen sind ein zentrales Instrument zur Aufklärung von Rechtsverstößen im betrieblichen Umfeld – ob als Teil einer Verteidigungsstrategie im laufenden Strafverfahren, zur Vorbereitung einer Kooperationsentscheidung gegenüber Ermittlungsbehörden, zur Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche oder zur Trennung von Führungspersonen. Dr. Abel hat sich bereits im Rahmen ihrer Promotion vertieft mit Pflichten im Zusammenhang mit internen Untersuchungen auseinandergesetzt und verbindet dieses Wissen mit forensischer Erfahrung aus der anwaltlichen Praxis. Entscheidend ist dabei von Beginn an ein klar definierter Untersuchungsrahmen: nicht jeder Hinweis erfordert eine umfassende unternehmensweite Investigation, und eine zielgerichtete, datenschutzkonforme Strukturierung des Verfahrens ist ebenso wichtig wie die richtige Koordination der Erhebungsmaßnahmen. Bei umfangreichen IT-gestützten Datenauswertungen oder komplexen Sachverhalten arbeitet die Kanzlei mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, um Qualität und Kosteneffizienz der Untersuchung gleichermaßen sicherzustellen.