Schwerpunkt

Medizin­strafrecht

Das Medizin- und Arztstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit der Ausübung medizinischer Berufe. Hierzu zählen insbesondere Verfahren wegen des Verdachts von Behandlungsfehlern, Abrechnungsdelikten, Verstößen gegen Dokumentations- oder Aufklärungspflichten sowie Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen. 

Medizinstrafrecht

Verteidigung von Ärzt*innen und Klinikver­antwortlichen

Strafverfahren gegen Akteure des Gesundheits­wesens

Strafverfahren im Gesundheitswesen zählen zu den komplexesten und folgenreichsten Verfahren überhaupt – für Approbation, Zulassung und Reputation steht oft alles auf dem Spiel. Rechtsanwältin Dr. Abel verteidigt und berät Ärzt*innen, Apotheker*innen, Psychotherapeut*innen, Klinikverantwortliche und weitere Akteure des Gesundheitswesens in sämtlichen strafrechtlich relevanten Konstellationen – von Vorwürfen der Fehlbehandlung und des Abrechnungsbetruges über Korruptionsvorwürfe bis hin zu Verstößen gegen das Arzneimittelrecht. Die Beratung und Verteidigung setzt dabei stets früh an: im Ermittlungsverfahren, gegenüber Aufsichtsbehörden und Krankenkassen, aber auch präventiv bei der Prüfung von Kooperationen und Organisationsstrukturen. Dabei werden stets auch die außerstrafrechtlichen Folgen – berufs- und zulassungsrechtliche Risiken, Regressverfahren, Schadensersatzklagen – in die Verteidigungsstrategie einbezogen.