Schwerpunkt

Untersuchungs­ausschüsse

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dienen der Aufklärung politisch bedeutsamer Sachverhalte durch Bundestag oder Landesparlamente. Zeugen sind dabei weitreichenden Mitwirkungs- und Aussagepflichten ausgesetzt. Rechtsanwältin Dr. Abel berät und begleitet Betroffene bei ihrer Vorbereitung und während ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss.

Untersuchungsausschüsse

Beratung und Begleitung von Zeugen

An der Schnittstelle von Strafrecht und Politik

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse verfügen über weitreichende Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse gegenüber Behörden, Unternehmen und Privatpersonen. Da in Untersuchungsausschüssen des Bundestages und der Landesparlamente die Regeln des Strafprozessrechts gelten, sind geladene Zeugen zur Aussage verpflichtet; Falschaussagen sind strafbar – mit unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen. Der Umstand, dass die untersuchten Sachverhalte häufig von laufenden oder drohenden Strafverfahren sowie von erheblicher medialer Aufmerksamkeit begleitet werden, macht die anwaltliche Begleitung von Zeugenvernehmungen und Herausgabeverlangen zu einer ausgesprochen anspruchsvollen Aufgabe. Rechtsanwältin Dr. Abel war bereits in diversen Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene tätig und kennt die besondere Dynamik derart politisch aufgeladener Vernehmungen. Sie vertritt Ministerien, Behörden, Unternehmen und deren Mitarbeitende sowie Einzelpersonen in Untersuchungsausschüssen mit dem Ziel, Aussagerisiken zu minimieren und Verfahrensrechte konsequent zu wahren.